Lärmaktionsplan der Gemeinde Bad Laer
Öffentliche Auslegung gemäß § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Laer hat in seiner Sitzung am 15.02.2024 dem Entwurf des Lärmaktionsplanes (Runde 4) zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Gemeinde Bad Laer zu ermitteln sowie Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung darzustellen. Es werden nur Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einer Belastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr untersucht.
Gemäß § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) liegt der Entwurf des Lärmaktionsplanes (Runde 4) in der Zeit
vom 04.04.2024 bis einschließlich 06.05.2024
im Rathaus der Gemeinde Bad Laer, Glandorfer Straße 5, 49196 Bad Laer, im Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 17, während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr und donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der gemeindlichen Homepage unter dem nachfolgenden Link elektronisch abrufbar:
https://www.bad-laer.de/leben/rathaus/gemeindeentwicklung/laufende-bauleitverfahren.html
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@bad-laer.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan (Runde 4) unberücksichtigt bleiben.
Bad Laer, den 26.03.202
gez. Giesker (Dienstsiegel)
i. V. Jens Giesker
Allgemeiner Vertreter
des Bürgermeisters
Verfügbare Dokumente:
Lärmaktionsplan der Gemeinde Bad Laer (Runde 4) - Entwurf (PDF, 5,82 MB)